Internes Benachrichtigungssystem

ROS Gruppe

Mitteilung gemäß Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern

Was ist eine Meldung?
Eine Meldung ist eine mündliche oder schriftliche Mitteilung einer natürlichen Person, die Informationen über eine mögliche Rechtsverletzung enthält, von der die meldende Person im Zusammenhang mit ihrer Arbeit oder ähnlichen Tätigkeiten Kenntnis erlangt hat. Meldungen umfassen keine ordentlichen oder außerordentlichen Rechtsbehelfe, Anträge auf Maßnahmen gegen Untätigkeit, Einsprüche, Beschwerden nach anderen Rechtsvorschriften, Anträge nach Gesetz Nr. 106/1999 Slg. über den freien Zugang zu Informationen in der jeweils geltenden Fassung sowie Eingaben nach Zivil-, Handels- oder Arbeitsrecht.

Wer kann eine Meldung erstatten?

Jede natürliche Person, die Informationen über einen Verstoß gegen Rechtsvorschriften meldet oder veröffentlicht, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erlangt hat. Meldepflichtig sind Angestellte, Bewerber, Praktikanten, Auftragnehmer, die Lieferungen, Dienstleistungen oder ähnliche Leistungen erbringen, sowie deren Angestellte oder Bewerber um einen öffentlichen Auftrag.

Wer ist die verpflichtete Stelle?
Die verpflichtete Stelle ist Ros Czech s.r.o., die verpflichtet ist, ein internes Meldesystem einzurichten und eine zuständige Person zu benennen.

Rechtliche Regelung
Der Schutz von Hinweisgebern ist umfassend durch das Gesetz Nr. 171/2023 Slg. über den Schutz von Hinweisgebern (im Folgenden „Gesetz über den Schutz von Hinweisgebern“) gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie durch das Gesetz Nr. 172/2023 Slg. zur Änderung bestimmter Rechtsakte im Zusammenhang mit dem Erlass des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern geregelt.

Was wird gemeldet?

Der Inhalt der Meldung umfasst Informationen über mögliche Rechtsverstöße, die Merkmale einer Straftat aufweisen, die Merkmale einer Ordnungswidrigkeit aufweisen, für die das Whistleblower-Schutzgesetz eine Geldbuße von mindestens 100.000 CZK vorsieht, gegen das Whistleblower-Schutzgesetz oder eine andere Rechtsvorschrift oder Verordnung der Europäischen Union in den in § 2 Abs. 1 Buchst. d) des Whistleblower-Schutzgesetzes definierten Bereichen verstoßen.

Meldemöglichkeiten
Eine Meldung kann über das interne Meldesystem von Ros Czech, ein externes Meldesystem über das Justizministerium oder durch Veröffentlichung oder direkt an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Internes Meldesystem
Der Meldende übermittelt eine Meldung ausschließlich über das interne Meldesystem an die zuständige Person und kann diese schriftlich oder mündlich einreichen. Die für die Verwaltung des internen Meldesystems von Ros Czech zuständigen Personen sind Frau Bc. Monika Hamplová, Leiterin der Personalabteilung, und Frau Ing. Michaela Ho, Personalreferentin (nachfolgend „die zuständige Person“ genannt). Zur Einreichung einer Meldung über das interne Meldesystem stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

eine schriftliche Meldung, die an die Adresse Ros Czech s.r.o., V Luhu 3338, 434 01 Most, gesendet werden kann. Der Umschlag sollte mit dem Vermerk „Meldung – Nicht öffnen – Nur für die zuständige Person“ versehen sein.

die E-Mail-Adresse oznameni@ros.cz,
die Telefonnummer +420 476 014 003 oder +420 476 014 002, werktags von 9:00 bis 12:00 Uhr,
ein persönliches Gespräch, werktags von Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr oder nach vorheriger Vereinbarung.

Die verpflichtete Stelle schließt die Annahme einer Meldung von einer Person, die keine Arbeit oder ähnliche Tätigkeit für die verpflichtete Stelle gemäß § 2 Abs. 3 Buchst. a), b), h) oder i) ausübt, nicht aus.

Externes Meldesystem
Alle Hinweisgeber können sich ausnahmslos im Zusammenhang mit einer Meldung an das Justizministerium, Vyšehradská 16, 128 10 Prag 2, wenden. Dies ist das sogenannte externe Meldesystem. Personen, die eine Meldung über rechtswidriges Verhalten erwägen, können sich vor der Einreichung ihrer eigenen Meldung kostenlos und vertraulich schriftlich (oznamovatel@msp.justice.cz) oder mündlich (Tel.: +49 221 997 840) an das Justizministerium wenden, um eine Beratung zu dem Sachverhalt zu erbitten. Meldungen können direkt über das Formular des Justizministeriums erfolgen.

Hinweise zu wissentlich falschen Meldungen
Wer wissentlich eine falsche Meldung erstattet, hat keinen Anspruch auf Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen. Wer als Whistleblower wissentlich einen falschen Bericht einreicht, begeht eine Straftat, für die eine Geldstrafe von bis zu 50.000 CZK verhängt werden kann.

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